Instagram und Collab-Partner
In Instagram kann man zu einen Beitrag einen Collab-Partner eingetragen. Für Fotografen und Fotografinnen ist hier interessant, das Modell nicht nur zu verlinken sondern die Zusammenarbeit (im englischen collaboration) über die entsprechenden Funktion in Instagram zu zeigen.
Der Collab-Partner wurde bei Instagram im Jahr 2021 eingeführt.
Erst durch die Annahme, die vom Modell auf dem eigenen Instagram-Account gemacht wird, wird auf beiden Profilen der Beitrag angezeigt. Zwei Feeds, ein Beitrag! Beide Parteien sehen von dem gemeinsamer Post die Zugriffe und die Follower von beiden Accounts. Geteilte und somit höhere Reichweite: Beide Namen stehen über dem Beitrag.
Beim Erstellen eines neuen Beitrags in Instagram befindet sich nach dem Upload des Fotos oder des Videos unterhalb des Textes die Möglichkeit den Collab-Partner hinzuzufügen.
Sobald man dies anklickt, kommt eine Auswahl, wenn man den Namen des Collab-Partner anfängt zu tippen
Auf dem Foto ist die bezaubernde Elisa (https://www.instagram.com/elisaschmutz07/) zu sehen. Mit ihr als Modell können Porträtkurse gebucht werden.
Probleme beim Eintrag des Collab-Partner
Sollte es nicht möglich sein, hängt es daran, dass man der Person erst folgen muss.
Es kann auch das Problem vorliegen, dass der andere Account für die Collab-Partner-Funktion aktuell gesperrt ist, weil alte Beiträge gegen die Bedingungen von Instgram verstoßen haben.
Rechtlich zu beachten!
Musikeinsatz
Besonders bei Fotograf, die es gewerbsmäßig (z.B. Kurse geben) machen oder Influencer, tritt hier eine besondere Problematik ein. Verwendete Musik kann sehr schnell kritisch werden und eventuell abgemahnt werden. Diese unnötigen Kosten möchte man nicht haben!
Die normale, private Musikbibliothek von Instagram ist somit nicht mehr rechtlich sauber nutzbar. Es werden lizenzfreie Tracks (z. B. aus der Instagram Sound Collection) notwendig.
Nutzungsrechte
Bei Bild- und Videomaterial müssen die vollen Nutzungsrechte vorliegen. Daher ist immer ein Modellrelease sinnvoll.
Fremde Marken
Fremden Markenlogos oder geschützten Designs prominent im Bild, wenn dafür keine Erlaubnis vorliegt kann schnell ein Rechtsproblem nach sich ziehen. Da sollte ein bereits beim Fotografieren bewußt sein. Dann muss ein Beitrag auch als Werbung gekennzeichnet werden!