Hygienekonzept
Hygienekonzept Schulungen/Fortbildung Fotokurs ab 27. Dezember 2021
Planung und Durchführung der Veranstaltung
Rechtliche Grundlagen
Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, insbesondere § 3 -Maskenpflicht und § 10 – Veranstaltungen
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Aktuelle gültige Gesetze und Verordnungen des Bundes, der Länder und des jeweiligen Landkreises, in dem die Veranstaltung stattfindet
Teilnahmeverbot für Personen,
die die Voraussetzungen der Absonderung bzw. Quarantäne gem. CornoaVO erfüllen (z.B. SarsCoV-2 Infektion, Kontakt zu SarsCoV-2 infizierten Person in den letzten 2 Wochen vor der Veranstaltung, Symptome eines Atemwegsinfekts, positiver Schnelltest / PCR-Test).
Versammlungsort / Abstandsgebote / Hygiene
- Der Versammlungsraum wird regelmäßig und ausreichend gelüftet oder verfügt über eine automatische Lüftungsanlage.
- Zutritt mit Abstand
- Kein Händeschütteln, keine Umarmungen
- Reinigungsmöglichkeiten der Hände
- Jedem Teilnehmer ist ein Sitzplatz zuzuweisen
- Desinfektion der Kontaktflächen nach jeder Veranstaltung
Maskenpflicht
- Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske beim Zutritt zum Versammlungsraum.
- Für Teilnehmer, die keinen aktuellen Corona-Schnelltest vorweisen können und nicht geimpft bzw. genesen sind, besteht die Pflicht, während der gesamten Versammlung eine medizinische Maske zu tragen.
Empfehlungen an alle Versammlungsteilnehmer
Schnelltest / Corona- Impfung
Alle Teilnehmer werden eindringlich gebeten, am Tag der Versammlung einen Schnelltest machen zu lassen. Diese Empfehlung entfällt für die Teilnehmer, die vollständigen Impfschutz haben oder genesen sind.
Stand 10.1.2021